kirchliche Handlungen

Taufe

Was Eltern interessiert  
 

Mit der Taufe hat Gott dem Menschen ein wunderbares Geschenk gemacht. Ohne eigenes Vermögen, ohne eigene Leistung erfährt der Mensch in der Taufe das uneingeschränkte Ja Gottes. Der Beginn einer wunderbaren Freundschaft, die lebenslang vom gegenseitigen Kontakt lebt. Deshalb bekennt sich die Evangelische Kirche auch uneingeschränkt zur Kindertaufe, wenngleich bei uns natürlich auch ungetaufte Erwachsene getauft werden. Wichtig ist dabei, dass dieses Geschenk den Charakter der Einmaligkeit in sich trägt. Wer getauft ist, der kann nicht noch ein zweites oder drittes Mal getauft werden. Denn Gott vergisst seine Kinder nicht und das Versprechen Gottes gilt – wie befreiend – unabhängig von der Form der Taufe. Zur Taufe gehört deshalb der Wunsch mindestens eines evangelischen Elternteils, dass das Kind getauft werde. Deshalb sollten die Eltern oder der Täufling Kontakt zum Pfarrer aufnehmen, um die Taufe gemeinsam zu besprechen. Gottesdienste, in denen schon das Abendmahl gereicht wird, eignen sich schon wegen ihrer Länge nicht so sehr zur Taufe. Taufen sind freudige Anlässe, in denen der Gemeinde gleichzeitig ihr neues Gemeindeglied vorgestellt wird. Deshalb sind sie nicht als private Feiern am Samstagnachmittag denkbar. Mit der Tauffamilie wird der Tauftermin ausgesucht. Zu diesem Gespräch sind naturgemäß die Eltern anwesend, schön ist es natürlich, wenn auch die Paten – sofern sie in der Nähe wohnen – mit dabei sein können. Das doppelte Taufversprechen geben Eltern und Paten ja schließlich auch gemeinsam ab. Die Paten müssen einer christlichen Kirche angehören, die Mitglied im ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) ist. Gehören die Paten einer anderen Glaubensgemeinschaft an oder sind sie nicht Mitglied in einer Kirche, dann kann ihnen das Patenamt nicht übertragen werden. Beim Taufgespräch klärt der Pfarrer mit den Eltern, was diese für ihr Kind bei der Taufe erwarten. . Taufe hat eher den Charakter eines verheißungsvollen Starts. Deshalb gehört zum Taufversprechen durch Eltern und Paten die Zusage an Gott und die gottesdienstliche Gemeinde, das anvertraute Kind nach bestem Vermögen im christlichen Glauben zu erziehen. Für die Taufe suchen die Eltern ihrem Kind, der erwachsene Täufling natürlich für sich selbst, ein Bibelwort aus, das in die Urkunde eingetragen wird und ihn lebenslang begleiten soll. Manchmal findet dieser Bibelvers bei weiteren Lebenshöhepunkten (Konfirmation, Hochzeit, ja selbst bei der einen oder anderen Beerdigung) seine Anknüpfung. Im Internet finden sich verschiedene Sammlungen. Z. B. www.trauspruch.de. Wenn die Taufe nun den Charakter eines „Starts“ in sich trägt, so macht sie im Grunde nur Sinn, wenn sie im Laufe des Lebens durch das Vertrauen zu Gott auch mit Leben gefüllt wird. Das getaufte Kind erfährt davon durch das Vorbild der Eltern und Paten, aber auch durch die Begleitung im evangelischen Kindergarten, im Religions- bzw. Konfirmandenunterricht. Taufe hat im Grunde den Charakter wie jedes andere Geschenk: Es muss angenommen, verinnerlicht werden. Als allererste Information mag das erst einmal reichen, weitere Details besprechen sie bitte mit dem Pfarrer.  

 

 
 

Hochzeit

 

Was Brautpaare interessiert  
 

Wenn Sie planen sich kirchlich trauen zu lassen, dann spielt vielleicht ein ganzes Bündel von Überlegungen bei Ihnen eine Rolle. Sicher sind da der feierliche Rahmen, die Hochzeit in Weiß zu nennen. Sicher ist da aber auch die Möglichkeit zu nennen, eine größere Menge von Verwandten, Freunden, Bekannten und Kollegen an der Feier teilhaben zu lassen. Bei einer kirchlichen Feier, bei der evangelischen Trauung geht es aber um viel mehr. Ihre Ehe, die Sie auf dem Standesamt schließen, die Sie dort im kleinen Kreis beurkunden, die darf öffentlich werden. Alle sollen es erfahren. Sie möchten Ihr Leben künftig miteinander verbringen. Dies möchten Sie nicht nur zu zweit privat, sondern mit Gott, sozusagen dem Dritten im Bunde tun. Von ihm erwarten Sie Hilfe und Beistand, von ihm erwarten Sie Begleitung und Segen. Denn Ehe ist weiterhin auf das ganze Leben ausgerichtet. Da gibt es gute Zeiten, wenn alles „wie am Schnürchen läuft“, aber auch Zeiten voller Not. Zeiten, in denen man an Allem irre werden könnte. Vergleicht man die Ehe mit einem Baum, so wächst und gedeiht dieser Baum in guten Zeiten nach oben hin, die Menge der Äste und Blätter nimmt an Zahl und Stärke zu. In Notzeiten aber – zumindest kann es so sein – wächst der Baum im Bereich der Wurzeln. Nach oben im Sichtbaren Bereich unerkennbar, gewinnt der Baum an Halt und Stärke. Gott begleitet in Beidem. Wenn Sie den Bund der Ehe miteinander schließen, dann folgen daraus aber auch sofort die Auswirkungen für den gelebten Alltag. Vertrauen, Vergebungsbereitschaft auf der einen Seite und Wahrnehmen und Umsetzen göttlicher Gebote im Alltag auf der anderen Seite. Christliche Liebe, wie sie uns in Gott begegnet und wie sie partnerschaftlich umgesetzt werden will, besteht im Geschenk. Ich verschenke mich und werde dadurch reicher. Mathematisch eher unlogisch, trifft diese Beschreibung Gottes Verheißung. So ist das Eheversprechen gleichzeitig eine Bitte an Gott, die Dauerhaftigkeit, die nicht in jedem Falle gelingt, zu ermöglichen. Weil wir als Christen um unsere Schwachheit wissen, ist – Ernsthaftigkeit vorausgesetzt – auch die erneute Trauung nach einer Scheidung möglich. Für eine christliche Trauung ist es nötig, dass zumindest ein Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist.   Praktisches:   Der Traugottesdienst findet als öffentlicher Gottesdienst zu einer zwischen Pfarrer und Brautpaar abgestimmten Zeit an einer gemeindlichen Gottesdienststätte statt. Der Kirchraum kann seitens des Brautpaares in Absprache mit den Küstern geschmückt werden. Nach dem feierlichen Einzug des Brautpaares nimmt dieses auf den beiden besonders herausgehobenen Stühlen Platz. Die gottesdienstlichen Inhalte entstehen meist in der Absprache zwischen Pfarrer und Brautpaar während des Traugesprächs. Insbesondere die Auswahl des Trauspruchs kann als Vorbereitung zum Traugespräch schon erfolgt sein. Dieser Bibelvers soll das Brautpaar auf dem gemeinsamen Lebensweg begleiten, er soll Ermutigung und Trost, Hilfe und Wegweisung sein. Aus der Bibel heraus eignen sich insbesondere viele fett gedruckte Bibelstellen zu diesem Zweck. Im Internet finden sich aber auch verschiedene Sammlungen. Z. B. www.trauspruch.de Bei der Trauhandlung haben die Brautleute eine gewisse Auswahl bei der Form des Trauversprechens, das sie entweder hören und beantworten können, oder aber auch sich gegenseitig zusprechen können. Bei dieser Gelegenheit stecken sich beide die Trauringe an, reichen sich zum Zeichen der gemeinsamen Verbundenheit ihre rechte Hand, auf die der Pfarrer segnend seine Hand legt. Ein Fürbittgebet, ein Segenstext im Anschluss an die Trauhandlung wird leicht dadurch persönlicher, dass er von den Eltern, von Verwandten oder Freunden des Brautpaares vorgetragen wird. Sie kennen das Paar oft so genau, dass sie bestimmte Anliegen sehr viel punktgenauer benennen kann, als es dem Pfarrer möglich ist. Am Ende des Gottesdienstes – wie allgemein üblich – legt die Gemeinde eine Kollekte zusammen. Zur Zeit sammeln wir für die Neueindeckung des verschieferten Kirchendachs.   Für Brautpaare von außerhalb:   Ihr Hochzeit ist in unserer Kirche nur bedingt möglich, bitte kontaktieren Sie Pfr. Vogelbusch vor der Festlegung der Nachfeier.   Bei dem Vorliegen der Voraussetzungen wird unsere Evangelische Christuskirche für Sie vorläufig reserviert. Die Reservierung ist erst gültig, wenn Sie ihren Heimatpastor mitbringen oder einen evangelischen Pastor (in) gefunden haben und Sie mir die Vertretung auch mitgeteilt haben, damit sie eingetragen ist. Dazu gehört auch ein Schreiben mit der Angabe der Adresse des Brautpaars (mit Telefonnr. & Email) und das Dimissoriale (Formale Zustimmung des Heimatpastors /in) und wenn freiwillige Spende (Zustiftung) an uns eingegangen ist – s. www. kirche-engelskirchen.de  

 
Unsere Bankverbindungen: 
 
Förderverein „Lebendige“ Gemeinde

IBAN: DE87 3705 0299 1324 0156 73
BIC: COKSDE33 (KSK Köln)
Verwendungszweck: „Trauung am xx.xx.xxxx“

 

Denkmalstiftung (Konto unserer Gemeinde)

IBAN: DE83 3705 0299 0324 0038 48
BIC: COKSDE33 (KSK Köln)
Verwendungszweck „Zustiftung Denkmalstiftung, Trauung am xx.xx.xxxx“  

 

Stiftung Hören und Handeln, Stiftung für den Gemeindeaufbau der Evangelischen Kirchengemeinde Engelskirchen

IBAN: DE76 3705 0299 0324 5513 45
BIC: COKSDE33 (KSK Köln)
Verwendungszweck: „Zustiftung Hören und Handeln, Trauung am xx.xx.xxxx“  

 

Bitte um Verständnis für diese „Reservierungsgebühr“, wir hatten mehrere Anfragen, die viel Arbeit machen und dann nicht erschienen sind, ohne abzusagen…   Regeln:   Der Organist kostet ab € 80,-     Den Küster bitte im Vorfeld angemessen zu bedenken – er arbeitet bei uns nur Teilzeit. Für die Hochzeit macht er unbezahlte Überstunden.

Dem Küster (Uwe Sonntag 02263 92 87 11) bitte im Vorfeld eine Hilfe zum Saugen zur Seite stellen, wenn Blumen oder Reis gestreut wurden.   Brautpaare von außerhalb können die Kirche mit einer Spende ihrer Wahl für den Förderverein „Lebendige Gemeinde“, die Denkmalstiftung oder die Stiftung Hören & Handeln reservieren. (Bei den Stiftungen bitte ggf. nicht „Spende“ überweisen, sondern eine „Zustiftung“.)   Alle Brautpaare können sich als Kollektenzweck aussuchen: unser verschiefertes Kirchendach, den Förderverein „Lebendige Gemeinde“, die Denkmalstiftung oder die Stiftung Hören und Handeln.   Den einmal festgelegten Zeitpunkt nicht ohne schriftliche Zustimmung unseres Pfarrers verändern!! Vorsicht beim Einladungen verfassen! Ansonsten ist keiner von uns verantwortlich für Überschneidungen mit einer anderen Hochzeit, mit der Dekofirma oder einem Caterer etc.

Konfirmation

in Vorbereitung

Evangelische Kirchengemeinde Engelskirchen
Märkische Straße 26
51766 Engelskirchen
Tel: 02263 928813
Engelskirchen@ekir.de

 

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