Hochzeit

Was Brautpaare interessiert  
 

Wenn Sie planen sich kirchlich trauen zu lassen, dann spielt vielleicht ein ganzes Bündel von Überlegungen bei Ihnen eine Rolle. Sicher sind da der feierliche Rahmen, die Hochzeit in Weiß zu nennen. Sicher ist da aber auch die Möglichkeit zu nennen, eine größere Menge von Verwandten, Freunden, Bekannten und Kollegen an der Feier teilhaben zu lassen. Bei einer kirchlichen Feier, bei der evangelischen Trauung geht es aber um viel mehr. Ihre Ehe, die Sie auf dem Standesamt schließen, die Sie dort im kleinen Kreis beurkunden, die darf öffentlich werden. Alle sollen es erfahren. Sie möchten Ihr Leben künftig miteinander verbringen. Dies möchten Sie nicht nur zu zweit privat, sondern mit Gott, sozusagen dem Dritten im Bunde tun. Von ihm erwarten Sie Hilfe und Beistand, von ihm erwarten Sie Begleitung und Segen. Denn Ehe ist weiterhin auf das ganze Leben ausgerichtet. Da gibt es gute Zeiten, wenn alles „wie am Schnürchen läuft“, aber auch Zeiten voller Not. Zeiten, in denen man an Allem irre werden könnte. Vergleicht man die Ehe mit einem Baum, so wächst und gedeiht dieser Baum in guten Zeiten nach oben hin, die Menge der Äste und Blätter nimmt an Zahl und Stärke zu. In Notzeiten aber – zumindest kann es so sein – wächst der Baum im Bereich der Wurzeln. Nach oben im Sichtbaren Bereich unerkennbar, gewinnt der Baum an Halt und Stärke. Gott begleitet in Beidem. Wenn Sie den Bund der Ehe miteinander schließen, dann folgen daraus aber auch sofort die Auswirkungen für den gelebten Alltag. Vertrauen, Vergebungsbereitschaft auf der einen Seite und Wahrnehmen und Umsetzen göttlicher Gebote im Alltag auf der anderen Seite. Christliche Liebe, wie sie uns in Gott begegnet und wie sie partnerschaftlich umgesetzt werden will, besteht im Geschenk. Ich verschenke mich und werde dadurch reicher. Mathematisch eher unlogisch, trifft diese Beschreibung Gottes Verheißung. So ist das Eheversprechen gleichzeitig eine Bitte an Gott, die Dauerhaftigkeit, die nicht in jedem Falle gelingt, zu ermöglichen. Weil wir als Christen um unsere Schwachheit wissen, ist – Ernsthaftigkeit vorausgesetzt – auch die erneute Trauung nach einer Scheidung möglich. Für eine christliche Trauung ist es nötig, dass zumindest ein Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche ist.   Praktisches:   Der Traugottesdienst findet als öffentlicher Gottesdienst zu einer zwischen Pfarrer und Brautpaar abgestimmten Zeit an einer gemeindlichen Gottesdienststätte statt. Der Kirchraum kann seitens des Brautpaares in Absprache mit den Küstern geschmückt werden. Nach dem feierlichen Einzug des Brautpaares nimmt dieses auf den beiden besonders herausgehobenen Stühlen Platz. Die gottesdienstlichen Inhalte entstehen meist in der Absprache zwischen Pfarrer und Brautpaar während des Traugesprächs. Insbesondere die Auswahl des Trauspruchs kann als Vorbereitung zum Traugespräch schon erfolgt sein. Dieser Bibelvers soll das Brautpaar auf dem gemeinsamen Lebensweg begleiten, er soll Ermutigung und Trost, Hilfe und Wegweisung sein. Aus der Bibel heraus eignen sich insbesondere viele fett gedruckte Bibelstellen zu diesem Zweck. Im Internet finden sich aber auch verschiedene Sammlungen. Z. B. www.trauspruch.de Bei der Trauhandlung haben die Brautleute eine gewisse Auswahl bei der Form des Trauversprechens, das sie entweder hören und beantworten können, oder aber auch sich gegenseitig zusprechen können. Bei dieser Gelegenheit stecken sich beide die Trauringe an, reichen sich zum Zeichen der gemeinsamen Verbundenheit ihre rechte Hand, auf die der Pfarrer segnend seine Hand legt. Ein Fürbittgebet, ein Segenstext im Anschluss an die Trauhandlung wird leicht dadurch persönlicher, dass er von den Eltern, von Verwandten oder Freunden des Brautpaares vorgetragen wird. Sie kennen das Paar oft so genau, dass sie bestimmte Anliegen sehr viel punktgenauer benennen kann, als es dem Pfarrer möglich ist. Am Ende des Gottesdienstes – wie allgemein üblich – legt die Gemeinde eine Kollekte zusammen. Zur Zeit sammeln wir für die Neueindeckung des verschieferten Kirchendachs.   Für Brautpaare von außerhalb:   Ihr Hochzeit ist in unserer Kirche nur bedingt möglich, bitte kontaktieren Sie Pfr. Vogelbusch vor der Festlegung der Nachfeier.   Bei dem Vorliegen der Voraussetzungen wird unsere Evangelische Christuskirche für Sie vorläufig reserviert. Die Reservierung ist erst gültig, wenn Sie ihren Heimatpastor mitbringen oder einen evangelischen Pastor (in) gefunden haben und Sie mir die Vertretung auch mitgeteilt haben, damit sie eingetragen ist. Dazu gehört auch ein Schreiben mit der Angabe der Adresse des Brautpaars (mit Telefonnr. & Email) und das Dimissoriale (Formale Zustimmung des Heimatpastors /in) und wenn freiwillige Spende (Zustiftung) an uns eingegangen ist – s. www. kirche-engelskirchen.de  

Bitte um Verständnis für diese „Reservierungsgebühr“, wir hatten mehrere Anfragen, die viel Arbeit machen und dann nicht erschienen sind, ohne abzusagen…   Regeln:   Der Organist kostet ab € 80,-     Den Küster bitte im Vorfeld angemessen zu bedenken – er arbeitet bei uns nur Teilzeit. Für die Hochzeit macht er unbezahlte Überstunden.

Dem Küster (Uwe Sonntag 0174  476 8 330) bitte im Vorfeld eine Hilfe zum Saugen zur Seite stellen, wenn Blumen oder Reis gestreut wurden.   Brautpaare von außerhalb können die Kirche mit einer Spende ihrer Wahl für den Förderverein „Lebendige Gemeinde“, die Denkmalstiftung oder die Stiftung Hören & Handeln reservieren. (Bei den Stiftungen bitte ggf. nicht „Spende“ überweisen, sondern eine „Zustiftung“.)   Alle Brautpaare können sich als Kollektenzweck aussuchen: unser verschiefertes Kirchendach, den Förderverein „Lebendige Gemeinde“, die Denkmalstiftung oder die Stiftung Hören und Handeln.   Den einmal festgelegten Zeitpunkt nicht ohne schriftliche Zustimmung unseres Pfarrers verändern!! Vorsicht beim Einladungen verfassen! Ansonsten ist keiner von uns verantwortlich für Überschneidungen mit einer anderen Hochzeit, mit der Dekofirma oder einem Caterer etc.

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